Forschungsgruppe Kursächsische Postmeilensäulen

Geschichte der
königlich - sächsischen Postmeilensäulen


Unter Berücksichtigung der in einigen anderen Ländern üblichen „kleinen Meile“ wurde im Königreich Sachsen mit der Posttaxordnung von 1840 eine Anpassung der Längeneinheit vorgenommen. Nach heutigem Maß hatte diese „kleine Meile“ eine Länge von 7,5 km.

Es ist heute noch nicht gelungen zu begründen, warum damals erst 18 Jahre später, nämlich 1858 durch das Königliche Finanzministerium eine Neuvermessung der Poststraßen und die Aufstellung neuer Entfernungsanzeiger angewiesen wurde. Allerdings erfolgte dann alles in recht zügiger Weise, denn der betreffenden Generalverordnung folgte sehr rasch eine „Geschäftsanweisung“ vom 24. Juli 1858 und bereits am 1. September begann die Neuvermessung, mit deren Durchführung der Straßenbau-Kondukteur Wilke beauftragt wurde. Wenig später, am 30. November, wurde mit dem Dresdner Steinmetzmeister Uhlmann ein „Steinlieferungsvertrag“ abgeschlossen, dem 1862 ein Nachvertrag folgte. Bereits am 1. Oktober 1859 wurde angewiesen, nach Abschluss der Vermessungen ältere Postmeilensäulen zu entfernen.

Aus heutiger Sicht ist es ein Segen, dass die von wenig Verständnis für historische Zeugnisse gekennzeichnete Verordnung nur mangelhaft befolgt wurde. Der Kondukteur Wilke hinterließ eine Fülle von Vermessungsprotokollen, von denen heute noch 7 Bände im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden erhalten sind. Er listete ferner, getrennt nach Postkursen, die Anzahl der gelieferten Steine und deren Kosten auf. Des Weiteren erarbeitete er noch ein Verzeichnis der abzweigenden Poststraßen mit den Abzweigsteinen sowie aller an der Landesgrenze gesetzten Meilensteine. Am 31. August 1861 wies er die Gesamtkosten in Höhe von 9.246 Talern aus.

Bei der Durchführung der Vermessung wurden Fixpunkte verwendet, die jeweils Anfangspunkt aber in entgegen gesetzter Richtung auch Endpunkt waren. Diese mussten weitgehend unveränderlich sein wie z.B. in Marienberg die Zisterne auf dem Marktplatz. Die Königlich-sächsischen Meilensteine sind Eigentum des Freistaates Sachsen, da sie nach der ersten öffentlichen Ausschreibung im damaligen Königreich Sachsen zentral vergeben und bezahlt wurden. Das betrifft zumindest die Objekte, welche noch heute an Bundes- und Staatsstraßen bzw. im Staatsforst stehen und später auch Kilometer-, Straßenwärter, Chaussee- bzw. Grenzsteine wurden.

Mit der Abgabe der Straßenbaulast an Landkreise bzw. Kommunen oder bei in öffentliche Anlagen umgesetzten Objekten werden auch diese Steine mit dorthin abgegeben und kommunalisiert.