Forschungsgruppe Kursächsische Postmeilensäulen

Geschichte der kursächsischen Postmeilensäulen
Im Erlass vom 12. September 1721 an die landesfürstliche Kammer wies Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen und König August II. von Polen sowie Großfürst von Litauen, genannt „August der Starke“ (1670-1733), erstmalig an, steinerne Postsäulen nach römischem Vorbild zu errichten. Diese seien nach den Anweisungen des Land- und Grenzkommissars, Magisters Adam Friedrich Zürner (1679-1742), anzufertigen und zu setzen. Dem folgte am 19. September 1721 der kurfürstliche Befehl, dass dies zunächst in den Bereichen der Ämter Dresden, Meißen und Großenhain zu geschehen habe. Mit Befehl vom 1. November 1721 dehnte August der Starke die Maßnahme auf das gesamte Kurfürstentum Sachen und „incorporirte Landen“ aus. Zu den letzteren zählten die Ober- und Niederlausitz, die Grafschaften Mansfeld und Henneberg, die Schönburgischen Lande sowie die Gebiete der Nebenlinien (Sekundogenituren) Merseburg und Weißenfels.

Zürner erhielt mit einem „Decret“ vom 14. Dezember 1721 gewissermaßen eine Generalvollmacht, nach welcher ihm Unterstützung, Information und später sogar neben der Extrabeförderung Vorspanndienste zu gewähren seien. Er unterstützte den Kurfürsten auf seine Weise, indem er in einer umfangreichen Abhandlung in insgesamt 24 Punkten Vorteile und Nutzen der neuen steinernen Postsäulen darlegte, die i.d.R. aus regionalem Werkstein errichtet wurden. Der Kurfürst und König hatte einen wichtigen Punkt von vornherein eindeutig geregelt, nämlich den der Kostenübernahme für die einzelnen Postsäulen. Danach galt prinzipiell, dass der zu zahlen habe, auf dessen Grund und Boden das jeweilige Objekt aufgestellt werden sollten. Für die Städte war dies der zuständige „Stadtfiscus“ und für Dörfer und Gemeinden der jeweilige Grundherr. Gab es einen solchen nicht, so hatte bei amtseigenen Dörfern das Amt die Kosten zu tragen. Bereits am 24. Juli 1722 rügte der Kurfürst in einem in deutlicher Sprache gehaltenen Befehl die Saumseligkeit seiner Untertanen und verlangte die unverzügliche Errichtung der Säulen. Ähnliche Anordnungen folgten in den nächsten Jahren, verbunden mit Strafandrohung bei weiterer Verzögerung. 1724 musste sich August der Starke bereits gegen böswillige Beschädigungen wenden und sogar „Vestungs-Bau“ als Strafe androhen.

Der Sohn August des Starken, Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen und König August III. von Polen sowie Großfürst von Litauen (1696-1763) unterstützte auch nach Zürners Tod mit seinem 1748 erlassenen „Mandat zur Wiederaufrichtung und Ergänzung derer verfallenen Straßen- und Postsäulen“ das von seinem Vater begonnene Vorhaben und verlangte, dass die noch bestehenden Lücken zu schließen seien. Weitere Verordnungen folgten 1749 und 1753. Nach Ende des 7-jährigen Krieges wies der von 1763 bis 1768 als Kuradministrator tätige Prinz Franz Xaver von Sachsen (1730-1806) unter Bezugnahme auf die vorgenannten Mandate die Wiederaufrichtung und Renovierung der Meilensäulen und die Beseitigung von Beschädigungen an.

In dem 1781 von Kurfürst Friedrich August III. von Sachsen (1750-1827) erlassenen Straßenbaumandat wurde verlangt, dass beim Ausbau vorhandener Straßen gleichzeitig auch verfallene Meilensäulen wieder in Ordnung gebracht werden sollten. Die letzten Säulen wurden bis ca. 1820 (wieder)errichtet. Die Kursächsischen Postmeilensäulen sind Eigentum der Kommunen. Ausnahmen sind die Postmeilensäulen, welche der damalige Auftraggeber auf seinem Grund und Boden selbst errichtete, wie die Distanzsäulen am Schloss Moritzburg oder die Halbmeilensäule im Wermsdorfer Forst, für die der Freistaat Sachsen zuständig ist. Die heute direkt an Bundes- und Staatsstraßen stehenden Säulen gehören außerhalb von Ortschaften zum Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung des jeweiligen Bundeslandes.

Bei der für die Beschriftung der Säulen zugrunde liegenden Landesvermessung benutzte Zürner die in der Landeshauptstadt Dresden üblichen Einheiten. Danach galt: 2.000 Dresdner Ruten = 1 Postmeile = 2 Wegstunden. Die Wegstunde (St.), welche heute 4,531 km entspricht, war also ein Längenmaß und wurde meist nur Stunde genannt.